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Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nach Auskunft des Landesprüfungsamts für Heilberufe wurden in Hessen ca. 3000 Approbationsanträge gestellt. In der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses sollen zwischen 1600 und 2000 Zulassungsanträge eingegangen sein. Die große Zahl an Anträgen übertrifft alle Einschätzungen, die vorher von den Verbänden abgegeben wurden. Die Höhe der Antragstellungen, die sich verhältnismäßig in allen Bundesländern wiederfinden läßt, hat offensichtlich dazu geführt, daß sich in den Zulassungsausschüssen gerade gegenüber Kolleginnen und Kollegen, die bisher in der Kostenerstattung gearbeitet haben, besonders harte und rigide Zulassungskriterien etabliert haben.
Restriktive Haltung bei Zulassungsanträgen Wir wollen Sie in diesem Rundbrief darüber informieren, mit welchen Problemen Sie bezüglich Ihres Zulassungsantrags in der Anhörung vor dem Zulassungsausschuß rechnen müssen und wie Sie sich auf Ihren Anhörungstermin vorbereiten können. Zuvor möchten wir Sie noch über die bisherige Arbeit des Zulassungsausschusses in Hessen, wie sie sich für die Landesgruppensprecher darstellt, informieren.
Einhaltung der Fristen in Frage gestellt Bis zum heutigen Tag haben in Hessen erst zwei Termine stattgefunden, an denen der Zulassungsausschuß getagt hat. An diesen beiden Tagen wurden insgesamt nur ca. 60 der 1600 bis 2000 Anträge geprüft und zum Teil entschieden (genauere Angaben liegen uns bis jetzt leider nicht vor). Auch die weitere Terminierung der Sitzungen (für den Februar sind gemäß dem DPTV vorliegenden Informationen ebenfalls nur zwei Termine vorgesehen) läßt nicht erwarten, daß eine zügige Bearbeitung der Anträ2e -innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bis Ende April - vorgesehen ist. Sollten im März und April zumindest wöchentlich Ausschußsitzungen stattfinden, so würde das bedeuten, daß täglich ca. 180 Anträge geprüft werden müßten (bei einer täglichen Sitzungsdauer von ca. 8 Stunden bedeutete dies, daß für jeden Antrag im Schnitt nur 3 Minuten Zeit wäre). Von einer gewissenhaften Prüfung der Anträge kann dann nicht mehr gesprochen werden. Die Landesgruppe Hessen setzt sich derzeit mit aller Kraft dafür ein, daß dieser Verzögerung im Zulassungsausschuß ein Ende gesetzt wird.
Sitzungstermin ohne Kostenerstatter Zum zweiten Termin des Zulassungsausschusses wurde Herr Hein, dem Vertreter im Zulassungsausschuß für die Seite der Kostenerstatter, der auf Vorschlag des DPTV vom Sozialministerium berufen wurde, nicht zur Sitzung eingeladen; auch keiner seiner Stellvertreter wurde eingeladen. Vielmehr wurden die beiden Plätze der Psychologischen Psychotherapeuten von den ehemaligen Delegationspsychologen Herrn Roether und Herrn Niemann - beide Psychoanalytiker - (Herr Niemann ist vom Sozialministerium nur als Stellvertreter von Herrn Roether berufen worden) besetzt. Nur durch intensive Intervention beim Sozialministerium konnte jetzt erreicht werden, daß sich das Ministerium als Aufsichtsbehörde einschaltete. Mittlerweile liegt ein Schreiben der Justitiarin der KV-Hessen vor, indem sie versichert, zukünftig dafür Sorge zu tragen, daß zu jeder Ausschul3sitzung Herr Hein oder einer seiner Stellvertreter geladen wird. Die DRIV Landesgruppe wird wachsam die Einhaltung dieser Zusicherung verfolgen.
Inquisitorische Tendenzen im Ausschuß? Von allen Kostenerstattern, mit denen wir bisher sprechen konnten und deren Anträge bisher im Zulassungsausschuß behandelt wurden, wurde uns berichtet, daß ihnen eine kalte, feindselige Haltung entgegengebracht worden sei. Man habe den Eindruck gehabt, daß grundsätzlich jede Bescheinigung nach Ablehnungsgründen durchforstet werde und somit auch eindeutige Bescheinigungen (Arbeitgeberbescheinigungen, Sammelbescheinigungen der Krankenkassen etc.) angezweifelt würden. Die Stimmung im Ausschuß würde insbesondere durch die Behandlerseite im Ausschuß (Ärzte, Delegationspsychologe und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) erzeugt. Zudem wurde vorgebracht, daß es hoher Anstrengung während der Anhörung und guter Vorbereitung vor der Anhörung bedürfe, um ganz auf sich gestellt vor einem zwölflköpfigen Gremium (plus weiterer Anwesender: Protokollantin, KV-Vertreter etc.) seinen Antrag zu verteidigen. Die Landesgruppe Hessen bereitet derzeit gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden in der AGB-Hessen ein Schreiben an alle Ausschußmitglieder, Verfahrensbeteiligte und an das Ministerium vor, in dem alle Beteiligten aufgefordert werden, diesem Zustand entgegenzuwirken. Wir haben derzeit berechtigte Hoffnung, daß zumindest bei den Kassenvertretern Chancen bestehen, diese Art des Umgangs mit Antragstellern nicht länger hinzunehmen. Es bleibt jedoch ratsam, sich auf die angesprochene Stimmung im Ausschuß einzustellen und sich gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines versierten Kollegen oder eines Anwalts Rückenstärkung mitzunehmen. Als Anwälte können wir Herrn Prof Dr. Hermann Plagemann (Myliusstr. 15, 60323 Frankfurt, TeL 069/9712060; Fax: 069/725586) empfehlen, der sich aufgrund der Erstellung diverser Gutachten für den DPTV mit der Sachlage sehr gut vertraut gern acht hat und Herrn RA Erich Kerber (Aystettstr. 3, 60322 Frankfurt, Tel.: 069/590651). Herr Plagemann ist auch in der Lage, weitere Anwälte zu empfehlen, wenn er die Sache selbst nicht übernehmen kann. Sollten Sie lieber einen von Ihnen selbst ausgesuchten Anwalt nehmen wollen, so empfiehlt es sich, diesen zur Kooperation mit Herrn Plagemann zu verpflichten, da insbesondere bei wenig aussichtsreichen Fällen von Anträgen auf einstweilige Anordnung eine abschlägige richterliche Entscheidung rechtlich weitreichende negative Konsequenzen für die gesamte Berufsgruppe haben könnte.
Zulassungsausschußmitglieder nicht vollständig über Antragsunterlagen informiert Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses -eine Abteilung der KV-Hessen - sichtet die Anträge, und der jeweilige Sachbearbeiter hält in einem gesonderten Blatt fest, wenn es nach seiner Einschätzung kritische Punkte im Antra2 gibt. Dieses Blatt und Kopien der darin zur Sprache kommenden Belege sind das Einzige, das ein Ausschußmitglied unaufgefordert vor dem Aufruf der Sache über den Zulassungsantrag erfährt; weitere Informationen sind von ihm nur zu erhalten, indem er während der Antragsbearbeitung direkt danach fragt oder indem er sich vor der Sitzung schon Einblick in die originalen Antragsunterlagen verschafft. Wir müssen daher davon ausgehen, daß die meisten Ausschußmitglieder bezüglich der Antragsunterlagen vollkommen uninformiert und zum Teil möglicherweise sogar desinformiert sind und sich bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die ihnen vorgelegten Unterlagen und den Eindruck, den der Antragsteller in der Anhörung auf sie macht, verlassen. Von daher ist es unbedingt erforderlich, daß sich jeder Antragsteller auf die Anhörung vor dem Zulassungsausschuß so vorbereitet, daß er seinen gesamten Antrag im großen Überblick darstellen kann und zusätzlich auf Fragen zu seinem Antrag eingehen kann.
Zeitfensterauslegung bei Kostenerstattern strenger als KBV-Kriterium Von der KBV wurde empfohlen, den Dreijahreszeitraum so zu fassen, daß Antragsteller mindestens 250 Std. kassenabgerechneter Psychotherapie innerhalb von 6 bis 12 Monaten nachweisen müßten. Bei Antragstellern, die diese Kriterium nicht erfüllen, sollte gesondert überprüft werden, ob andere Kriterien für den Dreijahreszeitraum Anwendung finden können. Die bisherige Zulassungspraxis in Hessen läßt vermuten, daß bei Kostenerstattern der Dreijahreszeitraum streng und ausschließlich nach dem ,,250-Stunden-Kriterium" geprüft wird. Es kann nicht angehen, daß dieses Kriterium bei Kostenerstattern angewendet wird, während Anträge von Delegationspsychologen und analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Nichterfüllung dieses Kriteriums als Härtefallanträge betrachtet werden und nur bei ihnen weitere Kriterien (wie z.B. Lehrtätigkeit am KV-anerkannten Institut) zur Überprüfung des Zeitfensters herangezogen werden. Bei Nichterfüllung des ,.250-StundenKriteriums" besteht aber überhaupt nur dann eine Chance auf direkte Zulassung oder Ermächtigung, wenn Sie als Antragsteller in der Anhörung von sich aus sowohl anhand Ihrer nachgewiesenen Tätigkeit, als auch anhand Ihrer Rechtsauffassung darlegen, wodurch Sie in Ihrem Fall das Dreijahreskriterium als erfüllt ansehen.
Tätigkeit in Beratungsstellen nicht als psychotherapeutische Berufstätigkeit anerkannt Aufgrund einer mehrdeutigen Stellungnahme der Bundeskonferenz der Erziehungsberatungsstellen gibt es grundsätzlich Schwierigkeiten, psychotherapeutische Berufstätigkeit in Beratungsstellen als solche anerkannt zu bekommen. Wie Sie bereits wissen, konnte mit dem Gesundheitsministerium Einigkeit darüber hergestellt werden, daß nicht durchgängig davon ausgegangen werden kann, in Erziehungsberatungsstellen fände keine Psychotherapie im Sinne des Gesetzes statt. Für den Approbationsantrag beim Landesprüfungsamt hieß das für den Antragsteller, daß er gesondert nachweisen mußte, daß es sich bei den psychotherapeutischen Behandlungen in der Beratungsstelle um Heilbehandlungen handelte. Im Zulassungsausschul3 wird nun mehrheitlich die Ansicht vertreten, in Beratungsstellen könne es keine heilkundige psychotherapeutische Berufstätigkeit geben. Einem Antragsteller wurde sogar Zulassung mit dieser Begründung verwehrt, obwohl er (zumindest teilweise) aufgrund einer solchen Tätigkeit die Approbation erhalten hatte. In ähnlich gelagerten Fällen empfiehlt es sich daher, genau begründen zu können, warum es sich bei der psychotherapeutischen Tätigkeit in der Beratungsstelle um Heilbehandlung gehandelt hatte. Außerdem sollte immer darauf hingewiesen werden, daß diese Tätigkeit zumindest zum Teil mit zur Approbation geführt hat. Dies kann man sich zumindest telefonisch vom Sachbearbeiter im Landesprüfungsamt bestätigen lassen, um dann im Anhörungstermin darauf hinweisen zu können. Nach einem Gutachten von Prof. Plagemann kann es im Zulassungsausschuß nur darum gehen, ob eine durch die Approbationsbehörde anerkannte psychotherapeutische Berufstätigkeit auch in einem Richtlinienverfahren durchgeführt wurde Der Zulassungsausschuß sei nicht berechtigt, die Entscheidung der Approbationsbehörde, daß eine Berufstätigkeit als psychotherapeutische Berufstätigkeit im Sinne des Gesetzes anerkannt worden ist, aufzuheben.
Durchführung von Richtlinienpsychotherapie zeitlich vor der Theorieschulung Von einigen Vertreter der Behandlerseite im Zulassungsausschuß werden die Angaben zum Psychotherapieverfahren auf den Sammelbescheinigungen der Krankenkassen angezweifelt, wenn die Theorieschulung (gegebenenfalls auch die Supervision) im Rahmen der Ergänzungsqualifikation erst vor kurzem absolviert wurde und die Behandlungen schon davor durchgeführt wurden. Es empfiehlt sich daher, sich auf Fragen in diesem Zusammenhang einzustellen und begründen zu können, warum man auch schon vor der Theorieschulung in der Lage war, Behandlungen in einem Sitzungstermin ohne Kostenerstatter Zum zweiten Termin des Zulassungsausschusses wurde Herr Hein, dem Vertreter im Zulassungsausschuß für die Seite der Kostenerstatter, der auf Vorschlag des DPTV vom Sozialministerium berufen wurde, nicht zur Sitzung eingeladen; auch keiner seiner Stellvertreter wurde eingeladen. Vielmehr wurden die beiden Plätze der Psychologischen Psychotherapeuten von den ehemaligen Delegationspsychologen Herrn Roether und Herrn Niemann - beide Psychoanalytiker - (Herr Niemann ist vom Sozialministerium nur als Stellvertreter von Herrn Roether berufen worden) besetzt. Nur durch intensive Intervention beim Sozialministerium konnte jetzt erreicht werden, daß sich das Ministerium als Aufsichtsbehörde einschaltete. Mittlerweile liegt ein Schreiben der Justitiarin der KV-Hessen vor, indem sie versichert, zukünftig dafür Sorge zu tragen, daß zu jeder Ausschußsitzung Herr Hein oder einer seiner Stellvertreter geladen wird. Die DPTV Landesgruppe wird wachsam die Einhaltung dieser Zusicherung verfolgen.
1. Den Anhörungstermin sollten Sie in jedem Fall wahrnehmen, da nur Sie dafür sorgen können, daß Ihre Argumente Gehör finden können. 2. Prüfen Sie genau, ob Ihnen der Beistand eines Kollegen oder eines Anwalts bei der Anhörung helfen kann, Ihr Anliegen ruhig und ausführlich darzustellen (die Anwaltsgebühren für eine Begleitung zum Termin sind nach unseren Recherchen aber sehr hoch: ca. 3000 DM). 3. Bereiten Sie sich so auf den Anhörungstermin vor, daß Sie Ihren Antrag in groben Zügen (aber umfassend) mündlich darlegen und auf die eingereichten Bescheinigungen Bezug nehmen können. 4. Überprüfen Sie Ihren Antrag nochmals auf kritische Stellen (Beratungsstellentätigkeit, Zeitfenster, Richtlinienverfahren etc.) und überlegen Sie sich eine saubere und griffige Argumentation, anhand der Sie die Rechtmäßigkeit der Belege begründen können. 5. Lassen Sie sich nicht darauf ein, von Ausschußmitgliedern zu ausgewählten Stellen Ihrer Berufstätigkeit (etc.) verhört zu werden, ohne daß Sie Ihren Antrag umfassend darstellen können. Die Anhörung ist in erster Linie dazu da, daß sie noch einmal (mündlich) Ihren Antrag begründen können. Der gesamte Landesgruppenvorstand wünscht Ihnen Viel Erfolg mit Ihren Approbations- und Zulassungsanträgen.
Wie Sie sich leicht vorstellen können, hat der DPTV in den letzten Monaten sowohl auf Bundesebene, als auch in den Landesgruppen ein erstaunliches Arbeitspensum bewältigt. Die Terminkalender der Landesgruppensprecher waren so voll wie noch nie in der 5-jährigen Geschichte der Landesgruppe Hessen, obwohl wir ausgezeichnete Hilfen in umgrenzten Aufgabenbereichen von Mitgliedern der Landesgruppe erhielten. Die Ausgaben für Fahrtkosten und Telefongebühren sind entsprechend sprunghaft angestiegen. Dies hat dazu geführt, daß der DPTV das letzte Haushaltsjahr mit einem enormen Defizit abschließt. Das Präsidium hat daraufhin unter anderem erhebliche Sparmaßnahmen beschlossen und auch für die Landesgruppen angeordnet. (Sie wissen, daß die Landesgruppen nicht über eigene Gelder verfügen, sondern ausschließlich ihre Auslagen durch die Bundesgeschäftsstelle erstattet bekommen. Aufwandsentschädigung oder Ausfallhonorare werden nicht gezahlt. Diese Einschneidungen wirken sich direkt auf unsere politische Präsenz und unseren politischen Handlungsspielraum aus. Damit wir uns auch in den nächsten Monaten mit dem notwendigen Engagement für unsere berufspolitischen Belange einsetzen können, brauchen wir Geld für die Landesgruppe Hessen. Wir erbitten daher von jedem hessischen Mitglied eine einmalige freiwillige Sonderumlage von 100,00 DM auf unser bisher ungenutztes Landesgruppenkonto bei der Deutschen Bank (BL.Z: 100 700 00) mit der Kontonummer: 430956507. (Sie erhalten umgehend eine Spendenbescheinigung.) Die eingehenden Gelder werden ausschließlich für Ausgaben der Landesgruppe (in erster Linie Fahrt- und Telefonkosten) für die Aufrechterhaltung der laufenden Arbeit ausgegeben, die aufgrund der vom Präsidium beschlossenen Sparmaßnahmen anderenfalls nur noch auf ,,Sparflamme" durchgeführt werden können. Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis. Mit kollegialen Grüßen
Bernd Gerstner Landesgruppe Hessen des DPTV |
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This document was updated 21.02.99.
