Finanzen

Senatorin Huebner will geteilte Toepfe nicht zulassen.
Aerzte-Zeitung vom 18.02.1999 ; Jahrgang 018 ; Nummer 031.
Psychotherapeutenbudget.


Berlin (HML). Die Aufsichtsbehoerde der Berliner Gesundheits- und Sozialsenatorin Beate Huebner (CDU) will eine Zweiteilung des Psychotherapeutentopfes nicht zulassen. In einem "Verpflichtungsbescheid" mit "sofortiger Vollziehung" hat die Aufsicht die KV Berlin angewiesen, die von der VV beschlossene Aufteilung des Topfes nicht anzuwenden.

Die Zweiteilung des Topfes sollte die bis Ende vergangenen Jahres ambulant taetigen aerztlichen und nicht-aerztlichen Psychotherapeuten finanziell schuetzen. Ihr bisheriges Budget sollte ins Subbudget A fliessen, aus dem die psychotherapeutischen Leistungen verguetet werden sollten. Hintergrund ist die unklare Finanzierung der durch das
Psychotherapeutengesetz zusaetzlich ins System stroemenden Psychologen.
Aus dem zweiten Subbudget sollten Leistungen aller Psychotherapeuten verguetet werden, die nach dem
Psychotherapeutengesetz erstmals in diesem Jahr eine Zulassung zur ambulanten Behandlung erhalten. Bisher steht nicht fest, wieviel Geld die Kassen dafuer zusaetzlich zur Verfuegung stellen, wie etwa aus der bisherigen "Erstattungspsychotherapie".
KV-Justitiar Ernst Jolitz zeigte sich von der "harten Reaktion" der Aufsicht (Verpflichtung mit sofortiger Vollziehung) sehr ueberrascht. Schliesslich habe die KV Berlin nach einem ersten "Beratungsschreiben" der Aufsicht signalisiert, dass man sich mit den zwei Subbudgets noch einmal befassen werde, wenn geklaert sei, wieviel Geld die Kassen der KV Berlin in diesem Jahr zusaetzlich zur Verfuegung stellen. KV-intern will man "fiskalische Interessen" der Aufsicht nicht ausschliessen. Es wird vermutet, dass das Land Berlin die psychotherapeutischen Leistungen, die bisher ueber das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beziehungsweise das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) abgerechnet werden, ins GKV-System abschieben moechten, ohne dass mehr Geld ins System fliesst. Die Auswirkungen wuerden bei einem Honorartopf weniger stark auffallen als bei zwei Subbudgets.
Der Grund fuer dieses Misstrauen: Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung benoetigen Psychotherapeuten in Zukunft eine Kassenzulassung, um weiterhin Leistungen ueber das BSHG beziehungsweise KJHG abrechnen zu koennen. Diese Voraussetzungen seien gesetzlich nicht vorgesehen, wundert man sich in KV-Kreisen und ist vorsichtig. Denn fuer eine Verlagerung dieser bisher aus der Landeskasse gezahlten Leistungen in den GKV-Bereich sehe das Gesetz keine Refinanzierung vor.

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This document was updated 26.02.99.